1.  Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Teilnahmen an Kursen, Trainings, Touren, Camps, Workshops, Guiding-Angeboten und sonstigen Veranstaltungen von The Ride Collective Sportunion , im Folgenden „Veranstalter“ genannt - zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung. Sie gelten gegenüber Teilnehmern sowie bei minderjährigen Teilnehmern gegenüber deren Erziehungsberechtigten.


2.  Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Darstellung von Angeboten auf der Website, in Social Media, in E-Mails oder in Buchungstools ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail nach einer Bestätigungsmail, über ein Online-Buchungstool oder über persönliche Buchung vor Ort. Mit der Anmeldung legt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Bei Minderjährigen gilt die Buchung des Erziehungsberechtigten als Einverständniserklärung.

Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.


3.  Preise, Zahlung und Gutscheine

Die Kurs- oder Teilnahmegebühren sind zu den in der Buchungsbestätigung genannten Fälligkeiten zu bezahlen, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn. Zulässige Zahlungsmethoden sind Onlinezahlungen, Barzahlung vor Ort, Kartenzahlung oder Überweisung, sofern angeboten.

Gutscheine können nach vorheriger Terminvereinbarung und gemäß deren Gültigkeit eingelöst werden.


4.  Teilnehmerzahl, Absagen und Programmänderungen

Viele Angebote haben eine begrenzte Teilnehmerzahl. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.

Der Veranstalter ist bemüht, das angekündigte Programm wie ausgeschrieben durchzuführen. Aus Sicherheitsgründen sind Änderungen von Ablauf, Route, Ort, Trainerteam oder Zeitplan zulässig, sofern der Charakter der Leistung gewahrt bleibt.

Für Gruppenkurse kann eine Mindestteilnehmerzahl gelten. Wird diese bis spätestens 1 Tag vor Beginn nicht erreicht, kann der Veranstalter den Kurs absagen. In diesem Fall wird eine Umbuchungsmöglichkeit angeboten oder der bereits bezahlte Betrag rückerstattet beziehungsweise als Gutschrift geführt. Dem Veranstalter steht es auch frei, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Kursdauer anzupassen oder die Gruppen zusammenlegen, sofern der Kurscharakter erhalten bleibt.


5.  Externe Leistungen und zusätzliche Kosten

Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung enthalten, sind Liftkarten, Parkgebühren, Anreise, Verpflegung, Unterkunft, Materialmiete sowie sonstige Fremdleistungen nicht im Preis enthalten.

Für Ausfälle von Seilbahn- oder Liftanlagen oder daraus entfallene Unterrichtszeiten leistet der Veranstalter keinen Ersatz, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


6.  Stornobedingungen und Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Rücktritt muss telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. 

6.1 Gruppenkurse und Privatunterricht

·       10 Tage bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Stornogebühr

·       Am Veranstaltungstag: 100 % Stornogebühr

·       Nichterscheinen ohne Stornierung: 100 % Stornogebühr

6.2        Camps und mehrtägige Events

·       Ab 14 Tagen vor Beginn: 50 % Stornogebühr

·       vor Beginn sowie am Starttag oder bei Nichtantritt: 100 % Stornogebühr

·       Stornierungen, die am Vortag außerhalb üblicher Erreichbarkeiten einlangen und daher organisatorisch nicht mehr berücksichtigt werden können, gelten als nicht fristgerecht, wenn eine Umplanung des Trainerteams nicht mehr möglich ist.

Für einzelne spezielle Events oder Teamtrainings können abweichende Stornoregelungen gelten. Diese werden vor Vertragsabschluss gesondert bekannt gegeben.

7.  Höhere Gewalt, Wetter und Vertragsauflösung nach Beginn

Veranstaltungen finden grundsätzlich auch bei Schlechtwetter statt. Wird die Durchführung aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, können beide Seiten den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. In diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf jenen Anteil des vereinbarten Gesamtbetrags, der dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung entspricht. Kursausfälle aufgrund witterungsbedingter Einflüsse oder höherer Gewalt werden nicht ersetzt, sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht. Privatkurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern keine Sicherheitsgründe entgegenstehen.


8.  Teilnahmevoraussetzungen, Ausrüstung und Eigenverantwortung

Je nach Angebot kann ein Mindestalter gelten. Mountainbiken, Bikepark, Downhill, Freeride und vergleichbare Sportarten sind Risikosportarten. Die Teilnahme erfolgt in Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko.

Ein geprüfter Bikehelm ist verpflichtend. Je nach Angebot sind Protektoren, Integralhelm und weitere Schutzausrüstung verpflichtend. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer ohne angemessene Schutzausrüstung (z.B. Fullface-Helm, Knie-Protektoren, Ellbogen-Schoner, Rückenprotektor, Handschuhe) vom Kurs auszuschließen, ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Teilnehmer müssen ihre Fahrtechnik, Fitness und Gesundheit realistisch einschätzen und nur mit technisch einwandfreiem Bike sowie funktionsfähiger Ausrüstung teilnehmen.


9.  Versicherungen und medizinische Angaben

Im Preis sind keine Versicherungen enthalten. Teilnehmer sind selbst für ausreichenden Unfall-, Kranken- und Haftpflichtschutz verantwortlich. Bei Auslandsleistungen ist auf die jeweilige Deckung zu achten.

Allergien, relevante Vorerkrankungen, Medikamente oder sonstige Umstände, die die Teilnahme beeinflussen können, sind dem Guide oder Trainer vor Start bekanntzugeben.


10.      Haftung und Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Organisation sowie die sorgfältige Auswahl und Instruktion von Trainern, Guides und sonstigen eingesetzten Personen nach dem Maß der gehörigen Sorgfalt.

Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und keine zwingenden gesetzlichen Haftungstatbestände entgegenstehen.

Ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftung für Schäden aufgrund mangelhaften Zustands von Bike oder Ausrüstung des Teilnehmers sowie für Schäden, die Teilnehmer einander oder Dritten zufügen.


11.      Foto- und Videoaufnahmen

Während Veranstaltungen können Fotos und Videos erstellt werden, unter anderem zur Videoanalyse und als Erinnerung. Der Veranstalter darf dieses Bildmaterial in jeder Form und in jedem Medium auch zu kommerziellem Zwecke veröffentlichten. Auf dem Bildmaterial kann der Teilnehmer erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit ausdrücklich und ohne ein Entgelt hierfür zu verlangen, einverstanden. Diese Zustimmung gilt insbesondere auch für die Verwertung und Verwendung dieser Fotos für (auch kommerzielle) Werbezwecke des Vereins und/oder seiner Zweig- und/oder Mitgliedsvereine und/oder seiner übergeordneten Vereine und/oder seiner Dachverbände und/oder seiner Sponsoren oder Förderern, welcher Art auch immer, bspw. auf der vereinseigenen Website, veröffentlichten Medienberichten, Werbeeinschaltungen oder Fanartikeln.Thi

Ein Widerruf der Veröffentlichung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich ist. Wenn eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, ist dies vorab schriftlich oder spätestens vor Ort bekanntzugeben. 


12.      Datenschutz und Kontaktaufnahme

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung und Durchführung der Buchung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich zustimmt, kann der Veranstalter den Teilnehmer per E-Mail über neue Angebote informieren. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail widerrufen werden.


13.      Sonstige Hinweise

·       Mehrmaliger Trainerwechsel ist aus organisatorischen Gründen möglich.

·       Tickets sind nicht übertragbar. Nicht konsumierte Kurstage verfallen.


14.      Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Veranstalters. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Verbraucher gelten zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts, sofern diese für den Verbraucher günstiger sind.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters.

 

für Veranstaltungen von The Ride Collective Sportunion

Allgemeine Geschäftsbedingungen